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Gehörschutz

Persönliche Schutzausrüstung


Anwendung​

Bei der Arbeitsplatzevaluierung durch den Arbeitsinspektor sind Persönliche Schutzausrüstungen am Bau vorgeschrieben. Die Rechtsgrundlage bildet das §§ 69 und 70 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und die Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V).

Als Gehörschutz werden alle Arten von Schutzeinrichtungen bzw. Schutzausrüstung bezeichnet, die das Gehör vor zu lauten Geräuschen schützen und Schalltraumata vorbeugen.

Dokumentenlenkung​
  • 2020-05 CT: Im Zuge der Recherche für Pools erfasst.

Verweise​

  • AUVA