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Schutzbrillen

Persönliche Schutzausrüstung


Anwendung​

Bei der Arbeitsplatzevaluierung durch den Arbeitsinspektor sind Persönliche Schutzausrüstungen am Bau vorgeschrieben. Die Rechtsgrundlage bildet das §§ 69 und 70 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und die Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V).

Schutzbrillen sollen die Augen vor schädlichen Einflüssen wie starkem Licht, UV-Strahlung, Laserlicht, Chemikalien, Staub, Splittern, Mikroorganismen (z. B. Tröpfcheninfektion) oder Wettereinflüssen schützen. Sie finden daher vorwiegend im Arbeits- sowie im Sportumfeld Verwendung.

Dokumentenlenkung​
  • 2020-05 CT: Im Zuge der Recherche für Pools erfasst.

Verweise​

  • AUVA